Neues Heizungsgesetz: Sie entscheiden wieder selbst, wie Sie heizen
Neues Heizungsgesetz: Sie entscheiden wieder selbst, wie Sie heizen
Die Debatten rund um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben in den vergangenen Jahren für viel Verunsicherung gesorgt. Jetzt gibt es Klarheit: Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben sich auf eine umfassende Neuausrichtung des Heizungsgesetzes verständigt. Für Sie als Hauseigentümer oder Verwalter bedeutet das vor allem eines: Die Entscheidungsfreiheit im eigenen Heizungskeller kehrt zurück.

Das Ende der 65-Prozent-Regel
Die wohl wichtigste Nachricht für viele unserer Kunden: Die umstrittene Vorgabe, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, fällt weg. Das neue Gesetz, das voraussichtlich zum 1. Juli in Kraft treten wird, sieht keine verpflichtenden Regelungen mehr vor, die den Austausch funktionierender Systeme erzwingen.
Öl- und Gasheizungen bleiben eine Option
Durch die Reform bleibt der Einbau von modernen Öl- und Gasheizungen weiterhin erlaubt. Damit reagiert die Politik auf die Realität vieler Bestandsgebäude, in denen ein schneller Umstieg auf reine Elektro-Wärmepumpen oft mit enormen baulichen Kosten verbunden wäre.
Was Sie jedoch beachten sollten:
- • Klimafreundliche Anteile: Wer sich für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss künftig einen wachsenden Anteil an klimafreundlichen Kraftstoffen (wie Biomethan oder synthetisches Bio-Öl) nutzen. Dieser Anteil soll 2029 bei 10 % liegen.
- • Kostenvorteil beim CO2-Preis: Auf diesen klimafreundlichen Anteil der Brennstoffe wird kein CO2-Preis fällig – das schafft einen direkten finanziellen Anreiz für den Einsatz grüner Brennstoffe.
Förderung bleibt – Jetzt die Weichen stellen
Trotz der neuen Freiheiten bleibt der Weg Richtung Klimaschutz das übergeordnete Ziel. Deshalb gibt es eine gute Nachricht für alle, die dennoch auf eine Wärmepumpe oder Hybridlösungen umsteigen möchten: Die staatlichen Förderungen (bis zu 70 % der Kosten, maximal 21.000 Euro Zuschuss) bleiben bis mindestens 2029 in ihrer jetzigen Form bestehen. Auch der Geschwindigkeits- und Einkommensbonus wird weiterhin gewährt.
Kommunale Wärmeplanung als Orientierungshilfe
Für Eigentümer in größeren Städten (über 100.000 Einwohner) wird die kommunale Wärmeplanung bis Mitte 2026 vorliegen (für kleinere Kommunen bis Mitte 2028). Diese Pläne geben Ihnen Aufschluss darüber, ob in Ihrer Straße etwa ein Fernwärmeanschluss möglich ist – eine wichtige Information für Ihre langfristige Planung.
Fazit: Beratung statt Zwang
Als Ihr Heizungsfachbetrieb begrüßen wir diese Entwicklung. Technikoffenheit ist der Schlüssel, um für jedes Gebäude die individuell beste und wirtschaftlichste Lösung zu finden. Ob hocheffiziente Brennwerttechnik, Hybridlösungen oder der komplette Umstieg auf die Wärmepumpe: Sie entscheiden wieder selbst über Ihr Eigentum.
Planen Sie eine Modernisierung oder haben Sie Fragen zu den neuen Fristen? Gerne beraten wir Sie persönlich, welche Heizlösung unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen für Ihr Objekt am sinnvollsten ist.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch!







