Die Debatten rund um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben in den vergangenen Jahren für viel Verunsicherung gesorgt. Jetzt gibt es Klarheit: Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben sich auf eine umfassende Neuausrichtung des Heizungsgesetzes verständigt. Für Sie als Hauseigentümer oder Verwalter bedeutet das vor allem eines: Die Entscheidungsfreiheit im eigenen Heizungskeller kehrt zurück.

Die wohl wichtigste Nachricht für viele unserer Kunden: Die umstrittene Vorgabe, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, fällt weg. Das neue Gesetz, das voraussichtlich zum 1. Juli in Kraft treten wird, sieht keine verpflichtenden Regelungen mehr vor, die den Austausch funktionierender Systeme erzwingen.
Durch die Reform bleibt der Einbau von modernen Öl- und Gasheizungen weiterhin erlaubt. Damit reagiert die Politik auf die Realität vieler Bestandsgebäude, in denen ein schneller Umstieg auf reine Elektro-Wärmepumpen oft mit enormen baulichen Kosten verbunden wäre.
Trotz der neuen Freiheiten bleibt der Weg Richtung Klimaschutz das übergeordnete Ziel. Deshalb gibt es eine gute Nachricht für alle, die dennoch auf eine Wärmepumpe oder Hybridlösungen umsteigen möchten: Die staatlichen Förderungen (bis zu 70 % der Kosten, maximal 21.000 Euro Zuschuss) bleiben bis mindestens 2029 in ihrer jetzigen Form bestehen. Auch der Geschwindigkeits- und Einkommensbonus wird weiterhin gewährt.
Für Eigentümer in größeren Städten (über 100.000 Einwohner) wird die kommunale Wärmeplanung bis Mitte 2026 vorliegen (für kleinere Kommunen bis Mitte 2028). Diese Pläne geben Ihnen Aufschluss darüber, ob in Ihrer Straße etwa ein Fernwärmeanschluss möglich ist – eine wichtige Information für Ihre langfristige Planung.
Als Ihr Heizungsfachbetrieb begrüßen wir diese Entwicklung. Technikoffenheit ist der Schlüssel, um für jedes Gebäude die individuell beste und wirtschaftlichste Lösung zu finden. Ob hocheffiziente Brennwerttechnik, Hybridlösungen oder der komplette Umstieg auf die Wärmepumpe: Sie entscheiden wieder selbst über Ihr Eigentum.
Planen Sie eine Modernisierung oder haben Sie Fragen zu den neuen Fristen? Gerne beraten wir Sie persönlich, welche Heizlösung unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen für Ihr Objekt am sinnvollsten ist.
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Grundsätzlich gelten diese Obergrenzen:
Im Detail bedeutet das folgendes:
30 % Basisförderung für Investitionskosten für alle GEG- bzw. 65 %-EE-konformen Heizungsanlagen in allen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Ab dem 1. Januar 2025 werden nur noch netzdienliche Wärmepumpen gefördert. Die Energieversorger müssen sie aus der Ferne ein- und ausschalten können, um eine Überlastung der Stromnetze zu verhindern.
20 % Speed-Bonus (Geschwindigkeits-Bonus) 20% bis 31.12.2028, ab 2029 Reduzierung um 3 Prozentpunkte alle zwei Jahre; Klimageschwindigkeitsbonus wird nur für selbstnutzende Eigentümer und nicht für Hybrid-Wärmepumpen gewährt.
30 % einkommensabhängiger Bonus der Investitionskosten für Haushalte im selbstgenutzen Wohneigentum mit einem gemeinsam zu versteuernden Einkommen von bis zu 40 000 Euro pro Jahr.
5 % Wärmepumpen-Bonus für den Einsatz von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Erd-, Wasser- und Abwasserwärme.
15 % Effizienzmaßnahmen für Gebäudehülle, Heizungsoptimierung (z. B. für den Hydraulischen Abgleich), Anlagentechnik (au.er Heizung) wie Lüftung oder smarte Steuerungen.
5 % Sanierungsfahrplan gilt nur im Zusammenhang mit den Effizienzmaßnahmen. Ein Sanierungsfahrplan kann also hier die Fördersumme steigern.
70 % bzw. 55 % Gesamtförderdeckel 70 % für selbstnutzende Eigentümer, 55 % für alle anderen. Grundförderung und Boni sind kumulierbar.
Die Antragstellung der neuen Fördermittel ist aufgrund technischer Umstellungen bei der KfW ab dem 27.02.2024 möglich; die Registrierung ab dem 15.02.2024.
Aktuell gilt daher folgende Ausnahmeregelung: Der Heizungstausch kann ab sofort beauftragt und der Förderantrag nachgereicht werden. Diese Übergangsregelung gilt bis 31.08.2024.
Wichtiger Hinweis: Die geplanten Vorschriften sind hier zur Vereinfachung verkürzt wiedergegeben. Genaue Informationen erhalten Sie auf den Websites der zuständigen Bundesministerien, z. B. www.gesetze-im-internet.de/geg/ oder www.energiewechsel.de/beg
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Hier haben wir eine optimale Raumnutzung umgesetzt. Helle Farben, großer Spiegel, durchdachte Beleuchtung, platzsparende Heizung und Möbel unterstützen ein neues Badezimmer, das Freude bereitet.
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