Neue Förderungen beim Heizungstausch ab dem 27.02.2024

 

Grundsätzlich gelten diese Obergrenzen:

  1. Es werden maximal 30 000 Euro förderfähige Kosten pro Einfamilienhaus bzw.
    Wohneinheit anerkannt.
  2. Der maximale Zuschuss von 70% (für selbstnutzende Eigentümer) ist also 21 000 Euro.

 

Im Detail bedeutet das folgendes:

30 % Basisförderung für Investitionskosten für alle GEG- bzw. 65 %-EE-konformen Heizungsanlagen in allen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Ab dem 1. Januar 2025 werden nur noch netzdienliche Wärmepumpen gefördert. Die Energieversorger müssen sie aus der Ferne ein- und ausschalten können, um eine Überlastung der Stromnetze zu verhindern.

20 % Speed-Bonus (Geschwindigkeits-Bonus) 20% bis 31.12.2028, ab 2029 Reduzierung um 3 Prozentpunkte alle zwei Jahre; Klimageschwindigkeitsbonus wird nur für selbstnutzende Eigentümer und nicht für Hybrid-Wärmepumpen gewährt.

30 % einkommensabhängiger Bonus der Investitionskosten für Haushalte im selbstgenutzen Wohneigentum mit einem gemeinsam zu versteuernden Einkommen von bis zu 40 000 Euro pro Jahr.

5 % Wärmepumpen-Bonus für den Einsatz von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Erd-, Wasser- und Abwasserwärme.

15 % Effizienzmaßnahmen für Gebäudehülle, Heizungsoptimierung (z. B. für den Hydraulischen Abgleich), Anlagentechnik (au.er Heizung) wie Lüftung oder smarte Steuerungen.

5 % Sanierungsfahrplan gilt nur im Zusammenhang mit den Effizienzmaßnahmen. Ein Sanierungsfahrplan kann also hier die Fördersumme steigern.

70 % bzw. 55 % Gesamtförderdeckel 70 % für selbstnutzende Eigentümer, 55 % für alle anderen. Grundförderung und Boni sind kumulierbar.

Die Antragstellung der neuen Fördermittel ist aufgrund technischer Umstellungen bei der KfW ab dem 27.02.2024 möglich; die Registrierung ab dem 15.02.2024.

Aktuell gilt daher folgende Ausnahmeregelung: Der Heizungstausch kann ab sofort beauftragt und der Förderantrag nachgereicht werden. Diese Übergangsregelung gilt bis 31.08.2024.

 

Wichtiger Hinweis: Die geplanten Vorschriften sind hier zur Vereinfachung verkürzt wiedergegeben. Genaue Informationen erhalten Sie auf den Websites der zuständigen Bundesministerien, z. B. www.gesetze-im-internet.de/geg/ oder www.energiewechsel.de/beg

Optimale Raumnutzung

Selbst aus dem kleinsten Badezimmer kann man ein wahres Schmuckkästchen machen, wenn man es geschickt plant und kreativ umsetzt. Oftmals sind es gerade die kleinen Räume, die eine besondere Herausforderung darstellen, aber gleichzeitig auch viel Potenzial für ein einzigartiges und gemütliches Ambiente bieten. Hier sind einige Tipps, wie du aus deinem kleinen Badezimmer ein wahres Juwel zaubern kannst.

 

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GEG – Gebäude Energie Gesetz

Aktueller Stand der Planung,
kompakt und übersichtlich zusammengefasst

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